[Acht Bücher, vom Natur- und Völcker-Rechte. Mit des weitberühmten JCti. Johann Nicolai Hertii, Johann Barbeyrac, und anderer Hoch-Gelehrten Männer außerlesenen Anmerckungen erläutert, und in die Teutsche Sprach übersetzet. (Erster Teil [v. 2])].

Beschreibung

4°. 12 Bll., 1036 S. Es fehlen das gest. Frontispiz, das Titelblatt und e. gefaltetes Bl. (‘Ordnung dieses Buches’). Mit e. gest. Kopfleiste u. einigem Holzschnitt-Zierrat. Pergamentband der Zeit m. Rückenbeschriftung v. alter Hand, abgeschrägten Deckelkanten sowie umseit. Farbschnitt. Oberes Kapital u. e. Ecke fachgerecht restauriert, Einband fleckig u. m. alterbedingt Gebrauchsspuren, Vordeckel m. kl. Wurmgang, Farbschnitt tlw. verblasst, ersten Bll. fingerfleckig, mehrere Seiten m. Wurmfraß (tlw. innerhalb des Satzspiegels), teil des Buchblocks im Seitensteg wasserrandig.

Kommentar

Jöcher 1805. – Erste Ausgabe der deutschen Übersetzung. Vorliegend der erste von zwei Teilen mit den Büchern 1-4 [v. 8]. – Samuel Freiherr von Pufendorff (1632-1694) war vornehmlich als Natur- und Völkerrechtslehrer tätig und verfasste 1672 sein Hauptwerk ‘De jure naturae et gentium libri octo’, das hier in der deutschen Übersetzung vorliegt. Darin erläutert Pufendorf seine auf naturphilosophischen Prämissen beruhende Lehre, in der von einem Naturrecht der persönlichen Erfahrung die Rede ist. Sein System lebt nach einem Wort Franz Wieackers “bis heute in den großen Gesetzbüchern Mitteleuropas fort, insofern diese auf der Systematisierung der Gemeinrechtswissenschaft durch das Vernunftsrecht beruhen” (Vgl. Johann Braun: Einführung in die Rechtsphilosophie. Tübingen 2006, S. 279).

Artikelnummer ALDR0710 Sachgebiet Schlagwort

340,00

Ähnliche Produkte

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erfahren Sie über unsere neuen Produkte …

„Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.“