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Das adeliche Richteramt oder das gerichtliche Verfahren außer Streitsachen in den deutschen Erbländern der österreichischen Monarchie. Zweyte vom Verfasser selbst in Gemäßheit des neuen bürgerlichen Gesetzbuches durchaus umgearbeitete und vermehrte Auflage. 3 Bände (kplt.)
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Beschreibung
gest. Front., 296; 231 S., 308 S.; 2 Pappbände d.Zt. mit RüSch., N.a.V., berieb.1 HLdr. d. Zt. m. RüSch., tlw. leicht stockfleck.
Kommentar
Der 1. Band behandelt Verlassenschaft u. Erbrecht, der 2. Vormundschaft und Curatel und der 3. das gerichtliche Verfahren außer Streitsachen. – Joachim Füger (1772-1833) war Hofrat bei der Obersten Justizstelle in Wien. Sein – erstmals 1804 erschienener – Kommentar bezog sich auf die josephinische “Allgemeinen Gerichts- und Concursordnung” von 1781.
Artikelnummer RECH0150 Sachgebiet Recht Schlagworte Austria, Erbrecht, Familienrecht, Law, Österreich, Recht
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