Die Kapitalumstellung der ostmärkischen Aktiengesellschaften von Schilling auf Reichsmark.

Beschreibung

8°. 8 Bll. OKart. Einbd. geringf. angestaubt, sonst tadellos.

Kommentar

Durch die Umstellungsverordnung vom 2. August 1938 ist den Aktiengesellschaften der Ostmark, soweit dieselben diese Gesellschaftsform beibehalten wollen, die Erstellung einer Reichsmark-Eröffnungs-Bilanz zur Pflicht gemacht worden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die bisher auf Schilling lautenden Aktien in solche au Reichsmark lautende umzutauschen.

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