Reichstagsbeschluss vom 22. October Nachmittags: In Betracht, daß die Herstellung der Ruhe und Ordnung, wo sie wirklich gefährdet sein sollten, nur den ordentlichen constitutionellen Behörden zukommt … erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windischgrätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windischgrätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen

Beschreibung

Flugblatt, Wien, 22. Oktober 1848. 45 x 57 cm, einseitig bedruckt.

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Artikelnummer VIEN0790 Sachgebiet Schlagworte , , , , ,

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