Traditionelles Recht und seine Anwendung in den Tribal Courts der Navajo. (= Dissertationen der Universität Wien, Bd. 24).
Beschreibung
172 Seiten, Okart. Wie neu
Kommentar
Aus der Einführung: Indigenes Recht stellt heute vielfach einen Teil der staatlichen Rechtsordnung dar. In Staaten mit indigenem Bevölkerungsanteil wie etwa Australien, Kanada oder den U.S.A. erfährt diese Materie zunehmende Bedeutung. Traditionelles Recht findet im Rahmen – teilweise entsprechend adaptierter – moderner staatlicher Rahmenbedingungen Anwendung. Das Ergebnis dieser Wechselwirkung von archaischen Vorstellungen mit den Verfahrensbedingungen moderner Gerichtsorganisation stellt eine neue Entwicklung dar, welche von der rechtsanthropologischen Forschung bislang wenig beachtet wurde. Gerade hier ist jedoch ein großes Potential für ihre mögliche, zukünftige Praxisrelevanz zu erblicken. In der Vergangenheit wurde bei vielen Stämmen die formal bestehende Möglichkeit auf Regelung – zumindest bestimmter – rechtlicher Beziehungen nach traditionellen Grundsätzen vielfach nicht oder wenig genutzt. Durch die vermehrte Aktualisierung dieses rechtlichen Potentials in letzter Zeit gewinnt dieser Bereich traditionellen Denkens für die jeweilige staatliche Rechtsordnung zunehmend an bedeutung. So unterliegen in den Vereinigten Staaten nicht nur Mitglieder der Stämme der ANwendung traditionellen Rechts. Unter gewissen Umständen (bei ausreichendem Reservatsbezug) kann ein Rechtsstreit auch ohne Einverständnis der nichtindigenen Partei nach traditionellen Grundsätzen entschieden werden. Juristen werden sich daher zunehmend mit diesen Inhalten auseinanderzusetzen haben. Bei der Bewältigung dieser neuen Problemstellungen sollte der Rechtsanthropologie vermehrt Bedeutung zukommen, wobei sich jüngste Erkenntnisse soziologischer Theorienbildung als für den Umgang mit indigenen Sozialmechanismen geeignet erweisen könnten. Dies soll im folgenden am Beispiel Luhmanns Systemtheorie gezeigt werden. Diese eröffnet durch den Grad ihrer Abstraktion sowie der dendenziellen Hinwendung zum Kopplungsverhältnis von Beobachter und Forschungsobjekt die Möglichkeit, eine von einseitiger juristisch-technischer Terminologie weitgehend unabhängige und trotzdem aussagekräftige Beschreibung und Kategorisierung sozialer Ordnungsvorgänge zu treffen. Durch die Heranziehung komplexer theoretischer Überlegungen wird so die Möglichkeit eines besseren Verständnisses indigenen Denkens und eines damit verbundenen angemesseneren Umgangs mit der Materie geschaffen.
Artikelnummer RECH0467 Sachgebiet Recht Schlagworte Common law, Gerichtsbarkeit, Gewohnheitsrecht, Indian law, Indianer, Navajo, Rechtsanthropologie, Rechtsstellung, USA
€150,00
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