Viertes Rückstellungsgesetz (Firmennamen). Fünftes Rückstellungsgesetz (Vermögen juristischer Personen d. Wirtschaftslebens, die ihre Rechtspersönlichkeit verloren haben. Sechstes Rückstellungsgesetz (Gewerbliche Schutzrechte).

Beschreibung

V, 183 S., OKart. Mit einigen Anstreich. im Text. (= Die österr. Wiedergutmachungsgesetze ; 7.)

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28,00

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