Wir Joseph der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser…geben euch hiemit gnädigst zu vernehmen: Da Wir in Erwägung gezogen, daß die Aufhebung der Leibeigenschaft…auf die Verbesserung der Landeskultur, und Industrie den nützlichsten Einfluß habe…So haben wir uns veranlaßt gefunden, von nun an die Leibeigenschaft gänzlich aufzuheben (etc.).

Beschreibung

2°. 2 nn. Bll. Ungebunden (1 gef. Doppelblatt), altersgemäß vergilbt, schwach stockfleckig, e. Fleck mit minimaler Textundeutlichkeit auf S. 3.

Kommentar

Auch ‘Untertanenpatent’ bezeichnete Amtsdruckschrift, mit welcher Joseph II. per 1. November 1781 die Aufhebung der Leibeigenschaft anordnete. Mit diesem Erlass wurde eine der wesentlichsten Entscheidungen im Zuge der josephinischen Reformtätigkeit getroffen.

600,00

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